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Anfang-551 - 55 / 5328 Abstimmungen+5Ende
Abgelaufene Abstimmungen
Von:  EvaHulzinger  26.09.2024 12:31 Uhr
Wie findest Du die Antragslose Arbeitnehmerveranlagung ("automatischer Steuerausgleich") nach dem Modell Österreich?
Seit 2017 erfolgt dieser Steuerausgleich unter bestimmten Voraussetzungen automatisch (sogenannte "antragslose Arbeitnehmerveranlagung"). Der Vorteil für steuerpflichtige Personen liegt darin, dass diese (unter bestimmten Voraussetzungen) keine Steuererklärung abgeben müssen, um eine Steuergutschrift zu erhalten. Zu viel bezahlte Lohnsteuer oder ein Sozialversicherungserstattungsbetrag wird automatisch durch die Finanzverwaltung berechnet, außer es wurde auf die automatische Durchführung der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung verzichtet. Es ergeht somit – ohne Antrag – ein Steuerbescheid, im Anschluss wird der berechnete Gutschriftsbetrag auf das Bankkonto der betroffenen Person überwiesen.

Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung wurde eingeführt, damit Personen mit geringem Einkommen oder Mindestpension ihre Steuergutschrift jedenfalls erhalten. Vom automatischen Steuerausgleich profitieren jedoch nicht nur diese Personen, sondern alle, die nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte hatten und denen eine Steuergutschrift zusteht.

Ein automatischer Steuerausgleich (Antragslose Arbeitnehmerveranlagung) erfolgt in einem ersten Schritt nur, wenn

bis zum 30. Juni kein Steuerausgleich (keine Arbeitnehmerveranlagung) für das Vorjahr beantragt wurde (d.h. kein Formular L 1 abgegeben wurde),
der Steuerausgleich nach den Berechnungen der Finanzverwaltung zu einer Steuergutschrift führt und
das Finanzamt aufgrund der vorhandenen Daten Folgendes annehmen kann:
Es wurden nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen.
Es werden keine besonderen Ausgaben geltend gemacht (z.B. Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Absetzbeträge, z.B. Alleinverdienerabsetzbetrag).

https://www.oesterreich.gv.at/themen/arbeit_beruf_und_pension/arbeitnehmerveranlagung/Seite.340002.html
 Ja14,3%  (1)
 Nein0,0%  (0)
 In Teilen28,6%  (2)
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 Bimbes57,1%  (4)
 
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Von:  Malta  24.09.2024 18:24 Uhr
Tesla-Chefs haben kranke Mitarbeiter zu Hause kontrolliert - Möchtest du dazu etwas sagen?
Im Vergleich zu anderen Unternehmen in der Fahrzeugbranche sind Angestellte von Tesla in Grünheide überdurchschnittlich viel krank. Um sich von dem Zustand ihrer Mitarbeiter selbst ein Bild zu machen, besuchen Tesla-Manager laut einem Bericht einige Krankgeschriebene unerwartet zu Hause.

https://www.n-tv.de/wirtschaft/Tesla-Chefs-haben-kranke-Mitarbeiter-zu-Hause-kontrolliert-article25249191.html
 Dazu sage ich folgendes...54,5%  (6)
 Dazu sage ich (besser) nichts18,2%  (2)
 Elektrobimbes27,3%  (3)
 
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Von:  Dr.Klöbner  19.09.2024 19:41 Uhr
Die FDP blockiert das Tariftreuegesetz. Was sagst Du dazu?
"... Das Tariftreuegesetz besagt, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden dürfen, die ihren Beschäftigten Löhne zahlen und überhaupt Arbeitsbedingungen bieten, wie sie in einem Tarifvertrag der jeweiligen Branche üblich sind.
...
Die SPD will Arbeitnehmer vor schlechten Löhnen schützen, und sie will generell will die Tarifbindung stärken. In Deutschland sind nicht einmal die Hälfte aller Arbeitsplätze tarifgebunden, auch weil Unternehmen oft aus Arbeitgeberverbänden aussteigen und eigene Regelungen treffen.

Die FDP dagegen sagt, es brauche nicht noch mehr Bürokratie, nicht noch mehr Belastungen für die Unternehmen. Deshalb haben die Liberalen das Tariftreuegesetz angehalten, bis klar ist, ob und wo die Betriebe an anderer Stelle entlastet werden können.  ..."

Quelle:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/tariftreuegesetz-ampelkoalition-100.html
 Dazu sage ich ...16,7%  (1)
 Dazu möchte ich nichts sagen.16,7%  (1)
 andere Antwort 33,3%  (2)
 Desinteresse33,3%  (2)
 
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Von:  EvaHulzinger  18.09.2024 23:15 Uhr
Kannst Du der Aufhebung der Strafen von google folgen?
In dem Kartellverfahren zu Googles Anzeigendienst AdSense hatten die EU-Wettbewerbshüter 2019 eine Geldstrafe gegen den US-Konzern verhängt. Sie warfen dem Unternehmen vor, Nutzer von AdSense daran zu hindern, Suchanzeigen von Googles Konkurrenten anzuzeigen. Google hatte das Urteil angefochten und angegeben, die betroffenen Verträge bereits 2016 geändert zu haben, also drei Jahre vor der Entscheidung der Kommission.

In einem Statement heißt es: „Das Gericht erklärt die Entscheidung der (Europäischen) Kommission in ihrer Gesamtheit für nichtig“, so das in Luxemburg ansässige Gericht in einer Aussendung und fügte hinzu, dass die Kommission Fehler in der Beurteilung begangen habe.

Bei „AdSense for Search“ können andere Internetseiten Google-Suchmasken einbinden und erbringen dafür Gegenleistungen. Die Vereinbarungen enthielten zunächst jedoch Klauseln, die die Anzeige von konkurrierenden Diensten einschränkten oder ganz untersagten. Betroffene Firmen wie Microsoft, Expedia und die Deutsche Telekom reichten Beschwerde ein. Google nahm daraufhin Änderungen am Modell vor. Die EU-Kommission stellte 2019 Verstöße von Google zwischen den Jahren 2006 und 2016 fest und verhängte daraufhin eine Geldbuße. Diese wurde nun gestrichen.


Die Presse vom 19.09.2024
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Von:  EvaHulzinger  18.09.2024 13:42 Uhr
Wie findest Du die Idee einer gesetzlich verankerten Arbeitnehmervertretung, wie es sie in Österreich gibt?
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Aufgabenstellung
§ 1. Die Kammern für Arbeiter und Angestellte und die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte sind berufen, die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu vertreten und zu fördern.
§ 2
Text
Sprachliche Gleichbehandlung
§ 2. Soweit im folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
§ 3
Text
Rechtsstellung und örtlicher Wirkungsbereich
§ 3.
(1)Die Kammern für Arbeiter und Angestellte (Arbeiterkammern) und die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte (Bundesarbeitskammer) sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.
(2)Die Kammern für Arbeiter und Angestellte bilden die Bundesarbeitskammer.
(3)Der Wirkungsbereich der Arbeiterkammern erstreckt sich jeweils auf ein Bundesland. Der Sitz der Arbeiterkammern ist die jeweilige Landeshauptstadt oder ein anderer von der Vollversammlung bestimmter Ort.
(4)Der Wirkungsbereich der Bundesarbeitskammer erstreckt sich auf das Bundesgebiet. Sie hat ihren Sitz in Wien.
(5)Die Arbeiterkammern sind berechtigt, das Bundeswappen mit der Aufschrift „Kammer für Arbeiter und Angestellte für ... (Name des Bundeslandes)“ zu führen. Die Bundesarbeitskammer ist berechtigt, das Bundeswappen mit der Bezeichnung „Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte“ zu führen.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008787&FassungVom=1994-08-23
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