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Von: rMS | 04.11.2024 09:07 Uhr |
Soll die Rückstufung der PsA annuliert werden? |
Gemäß dol2day-Gesetzbuch müsste die PsA zurück gestuft werden, da am 17.10.2024 festgestellt wurde, dass sie 14 Mal in Folge nicht die notwendige Mindestmitgliederzahl von einem aktiven Mitglied erreicht hat. Am 31.10.2024 wurde der Redax eine Petition zur Nicht-Rückstufung der PsA überreicht, die von 11 aktiven Dolern unterschrieben wurde. Um die Nicht-Rückstufung auf eine solide Basis zu stellen lautet die Frage in diesem Redax-Doliszit, ob die Rückstufung der PsA annuliert werden soll. |
| Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu. | 51,9% | (14) | | Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab. | 48,1% | (13) | | | | |
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Von: @Info | 22.10.2024 15:00 Uhr |
Stimmst Du der Novellierung des Absatzes 3.1 Mindestmitgliederanzahlen und einer Anpassung der Mindestmitgliederzahl von 1 auf 2 Prozent zu? |
Es wird folgende Änderung angeregt.
Gegenwärtig lautet der Absatz Mindestmitgliederzahl:
Mindestmitgliederzahl
3.1 Die Dol-Parteien müssen jedoch bestimmte Pflichten erfüllen, wenn sie ihre Parteienvorrechte nicht verlieren und zu einer Initiative zurückgestuft werden möchten:
- Die Anzahl der Parteimitglieder darf nicht unter 1% der aktiven Doler fallen.
- Wenn eine Partei 14 Mal in 28 Tagen unter der Mindestzahl bleibt, wird die Partei zu einer Initiative zurückgestuft. Sofern die Partei an der letzten Wahl teilgenommen hat und innerhalb der letzten 28 Tagen Ihre Startseite aktualisiert hat, wird die Rückstufung aufgeschoben.
- Bei der Berechnung der aktiven Mitglieder werden grundsätzlich nur diejenigen Accounts berücksichtigt, die das aktive Wahlrecht haben und innerhalb der letzten vier Wochen angemeldet waren. Die entsprechende Anzahl wird auf der Startseite der Parteien ausgewiesen. Um Parteiwechsel zur kurzfristigen Parteirettung zu unterbinden, gelten nur diejenigen Accounts als Parteimitglieder im Sinne dieser Richtlinie, die bereits seit 14 Tagen Parteimitglied sind.
Zu finden unter: http://dol2day.com/index.php3?position=8500&page_id=78
Dieser Absatz würde sich folgenderweise ändern: Der genannte Prozentsatz soll von 1% auf 2% erhöht werden.
Damit würde bei Annahme die neue Fassung lauten:
Mindestmitgliederzahl
3.1 Die Dol-Parteien müssen jedoch bestimmte Pflichten erfüllen, wenn sie ihre Parteienvorrechte nicht verlieren und zu einer Initiative zurückgestuft werden möchten:
- Die Anzahl der Parteimitglieder darf nicht unter 2 % der aktiven Doler fallen.
- Wenn eine Partei 14 Mal in 28 Tagen unter der Mindestzahl bleibt, wird die Partei zu einer Initiative zurückgestuft. Sofern die Partei an der letzten Wahl teilgenommen hat und innerhalb der letzten 28 Tagen Ihre Startseite aktualisiert hat, wird die Rückstufung aufgeschoben.
- Bei der Berechnung der aktiven Mitglieder werden grundsätzlich nur diejenigen Accounts berücksichtigt, die das aktive Wahlrecht haben und innerhalb der letzten vier Wochen angemeldet waren. Die entsprechende Anzahl wird auf der Startseite der Parteien ausgewiesen. Um Parteiwechsel zur kurzfristigen Parteirettung zu unterbinden, gelten nur diejenigen Accounts als Parteimitglieder im Sinne dieser Richtlinie, die bereits seit 14 Tagen Parteimitglied sind.
Begründung: Durch die Anhebung soll ein Prozess einer qualitativen und quantitativen Steigerung der Mitarbeit von Dolern in Parteien erreicht werden, indem man die Mindestzahlen hebt und so erhofft, dass sich die Doler in gemeinsamen Parteien einfinden und so ein aktives Parteileben angeregt werden soll. Diese Abstimmung ist noch immer von der Hoffnung getragen, dass dies nur ein Auftakt zu einer Reform der PRL sein kann.
Euer Christoph v/o Eva Elisabeth Hulzinger
77. Internetkanzler |
| Ja | 26,1% | (6) | | Nein | 73,9% | (17) | | | | |
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Von: @Info | 07.10.2024 12:44 Uhr |
Stimmst Du dem Doliszit zur Einführung der Unterkategorie "Themenwoche" unter der Hauptkategorie Dol2day zu? |
Begründung: Die Regierungen von dol2day führen immer wieder Themenwochen durch. Diese sollen in einer eigenen Kategorie zusammengefasst werden. Das soll andere Kategorien entlasten und zu einer auch besseren Übersicht über die jeweilige Themenwoche führen und somit auch entpinnte Umfragen beleben.
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| Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu. | 55,6% | (10) | | Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab. | 44,4% | (8) | | | | |
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Von: @Info | 17.08.2024 13:26 Uhr |
Stimmst Du dem Doliszit zur Einführung der Unterkategorie "Quiz" unter der Hauptkategorie Vermischtes zu?
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Begründung: Die Regierung hat ein Quiz durchgeführt und plant noch weitere. Außerdem soll es auch anderen Dolern erleichtert werden ein Quiz durchführen und die dafür nötigen Rahmenbedingungen zu installieren. Der amtierende Kanzler EvaHulzinger hat angekündigt einmal im Quartal diese Tradition weiterpflegen zu wollen. Daher besteht nach Ansicht der Regierung hier ein Handlungsbedarf.
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| Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu | 65,2% | (15) | | Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab | 34,8% | (8) | | | | |
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Von: @Info | 28.02.2024 11:04 Uhr |
Stimmst Du dem Doliszit zur Einführung der Umfragekategorie "Klima und Umwelt" zu? |
Die vorgeschriebene Diskussion im KAF fand hier statt:
http://dol2day.com/index.php3?thread_id=297542&position=2221&referrer=2220&koalition_id=&ini_id=4242
Das Doliszit dauert 7 Tage und ist angenommen, wenn die Mehrheit der Doliszitteilnehmer für den Antrag gestimmt hat. Ansonsten gilt der Vorschlag als abgewiesen. |
| Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu. | 57,6% | (19) | | Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab. | 42,4% | (14) | | | | |
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Von: rKa | 01.11.2022 19:06 Uhr |
Stimmst du dem Basisdoliszit zur Trennung der Kategorie Spaß & Vermischtes zu?
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Die vorgeschriebene Diskussion fand hier statt:
http://www.dol2day.com/index.php3?thread_id=297127&position=2221&referrer=2220&koalition_id=&ini_id=4242
Die vorgeschriebene Ini mit der dazu vorgesehenen offenen Abstimmung findet ihr hier:
http://www.dol2day.com/index.php3?position=14000&ini_id=4459 |
| Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu. | 83,3% | (25) | | Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab. | 16,7% | (5) | | | | |
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Von: rKa | 03.06.2021 13:50 Uhr |
Stimmst du dem Basisdoliszit zur Reform der Parteienrichtlinien zu? |
Die vorgeschriebene Diskussion zum Basisdoliszit ist beendet.
Die Diskussion ist hier nachzulesen:
http://dol2day.com/index.php3?thread_id=296802&position=2221&ini_id=4242
Der ENTWURFSTEXT lautet wie folgt:
I. Dol-Parteien
1. Eine Dol-Partei ist eine Gruppe von aktiven Dolern mit einer Satzung, einer eigenen selbst gewählten Administration und einem politischen Programm. Das Programm darf der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht widersprechenden, soll mindestens 500 Wörter umfassen und muss sich von den Programmen anderer Dol-Parteien deutlich unterscheiden.
2. Jede Partei kann, unabhängig von ihrer Größe, einen Kanzlerkandidaten unterstützen und Parteien haben gewisse Vorrechte, z.B. beim Misstrauensvotum gegen den Kanzler.
Mindestmitgliederzahl
3.1 Die Dol-Parteien müssen jedoch bestimmte Pflichten erfüllen, wenn sie ihre Parteienvorrechte nicht verlieren und zu einer Initiative zurückgestuft werden möchten:
- Die Anzahl der Parteimitglieder darf nicht unter einen aktiven Doler fallen.
- Wenn eine Partei 4 Wochen am Stück unter der Mindestzahl bleibt, wird die Partei zu einer Initiative zurückgestuft.
- Bei der Berechnung der aktiven Mitglieder werden grundsätzlich nur diejenigen Accounts berücksichtigt, die das aktive Wahlrecht haben und innerhalb der letzten 3 Monate angemeldet waren. Die entsprechende Anzahl wird auf der Startseite der Parteien ausgewiesen. Um Parteiwechsel zur kurzfristigen Parteirettung zu unterbinden, gelten nur diejenigen Accounts als Parteimitglieder im Sinne dieser Richtlinie, die bereits seit 14 Tagen Parteimitglied sind.
3.2 Täglich werden folgende Daten erfasst und veröffentlicht:
- Anzahl der aktiven Mitglieder in dol2day,
- die Parteien werden gesondert ausgewiesen, die diese Mindestzahl nicht erreichen.
3.3 Die Berechnungen erfolgen nach den aktuell gültigen Richtlinien und sind bindend.
II. Gründung von Dol-Parteien
Bedingungen und Kontrollrat
1. Wer eine Partei gründen möchte, muss das passive Wahlrecht besitzen und darf keine aktive Verwarnung vor dem Schiedsgericht haben.
2.1 Die neu zu gründende Partei muss alle Bedingungen bezüglich Administration, Satzung und Parteiprogramm erfüllen, wobei das Parteiprogramm von einem Kontrollrat aus 5 von der Redaktion bestimmten Dolern überprüft wird. Der Kontrollrat überprüft das Programm sowie die Satzung einer zur Gründung anstehenden Partei und trifft anschließend eine Entscheidung, ob das Programm sowie die Satzung den Bedingungen entspricht. Der Kontrollrat tagt nichtöffentlich und gibt nach der Entscheidung, die innerhalb von 2 Wochen nach Einreichung des Programms/der Satzung erfolgen soll, eine Begründung der Community bekannt. Ein Ablehnungsbeschluss eines Parteiprogramms/einer Satzung muss mit Mehrheit getroffen werden, ansonsten gilt die Gründung als befürwortet. Einstimmige Beschlüsse sind für die Redaktion bindend.
2.2 Dieser Kontrollrat kann im übrigen auf Wunsch der Redaktion bzw. von 20 Dolern auch das Programm bestehender Parteien überprüfen und gibt dann im Anschluss einen Prüfbericht an die Redaktion ab.
3.1 Das Parteiprogramm muss folgende Bedingungen erfüllen, um zur Gründung zugelassen zu werden:
- Das politische Programm darf im Gesamtkontext den Grundgedanken der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht widersprechen.
- Ein deutlicher Unterschied zu Programmen existierender dol2day-Parteien muss erkennbar sein und es darf nicht von Programmen real existierender Parteien abgeschrieben sein.
- Es muss politisch orientiert und ausformuliert sein.
3.2 Es muss eine vorläufige Satzung eingereicht werden, die innerparteilich demokratische Strukturen verankert.
Gründungsphase
4. Wenn die Überprüfung abgeschlossen ist und es keine Hinderungsgründe gibt, beginnt die eigentlich Gründungsphase. Die Gründer haben jetzt 4 Wochen Zeit, um die folgenden Gründungskriterien zu erfüllen:
Unterstützer und Gründungsmitglieder
4.1. 3% der aktiven Doler, mindestens aber 10 aktive Doler, müssen die Neugründung unterstützen. Dazu erklären sie ihre Unterstützung öffentlich durch Eintragung in eine Unterstützerliste.
4.2. Zum Zeitpunkt der Gründung müssen 3 aktive Doler als Gründungsmitglieder in die Partei eintreten. Zukünftige Gründungsmitglieder sind auf der Unterstützerliste entsprechend auszuweisen.
4.3. Ein Doler kann gleichzeitig immer nur auf einer Unterstützerliste als Gründungsmitglied stehen.
4.4 Gründungsmitglieder können während der ersten 4 Wochen nicht in eine andere Partei wechseln, ein Austritt ins Volk ist aber jederzeit möglich.
4.5. Die Gründung von Parteien, die sich als Pendant einer im Bundestag oder im Europaparlament vertretenen Partei oder Fraktion verstehen, wird von der Redaktion besonders gefördert. Diese Parteien werden entsprechend beworben und können bei Rückstufung bzw. Gründung besondere Regelungen mit der Redaktion vereinbaren.
Gründer
5.1 Der Gründer kann noch während der Gründungsphase Mitglieder von der Gründungsmitgliederliste ausschließen. Der Gründer ist natürlich zwingend Mitglied seines Vorschlages. Ein freiwilliges Austreten aus den Listen ist für jeden anderen Doler zu jedem Zeitpunkt möglich.
5.2 Der Gründer der Partei ist nach erfolgter Gründung automatisch Administrator derselben und kann die Partei während der nächsten 4 Wochen nicht verlassen.
III. Auflösung von bestehenden Parteien
1.Eine Partei kann sich durch einen satzungsgemäßen Beschluss selbst auflösen.
2.Eine Partei kann von der Redaktion aufgelöst werden, wenn sie in ihrer Gesamtheit gegen die Regeln von dol2day verstößt.
3. Eine Partei, die 4 Wochen am Stück unter der Mindestanzahl der Mitglieder (laut I. 3.) liegt, verliert ihren Parteistatus.
4. Parteien, die ihren Parteistatus verlieren oder sich selbst auflösen, werden zur Initiative umgewandelt. Die Partei-Foren werden umkopiert und auch das Partei-Programm im Forum gesichert.
IV. Ausschlüsse
1. Wenn eine Gründung scheitert oder eine Dol-Partei zur Initiative zurückgestuft wurde, kann frühestes nach zwei Monaten ein neues Parteigründungsverfahren gestartet werden.
2. In allen Entscheidungen über Parteigründungen und Parteirückstufungen hat natürlich die Redaktion das letzte Wort.
Die Abstimmung dauert sieben Tage. Ãœber ihr Stattfinden wird per Rundmail informiert. Zur Annahme ist eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. |
| Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu. | 57,1% | (20) | | Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab. | 42,9% | (15) | | | | |
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Von: @Info | 22.04.2021 16:18 Uhr |
Stimmst du dem Doliszit zur weiteren Änderungen der Schiedsgerichts-Regeln zu? |
Die 66. dol-Regierung hat für u.g. Entwurfstext ein Doliszitverfahren in Gang gesetzt, dass nach Ablauf der Diskussionsfrist nunmehr in die Abstimmung mündet.
Die Diskussion ist hier nachzulesen:
http://www.dol2day.com/index.php3?thread_id=296765&position=2221&referrer=2220&koalition_id=&ini_id=4242
Der ENTWURFSTEXT lautet wie folgt:
1.) Nummer 2, Buchstabe a.) wird der erste Satz wie folgt neu gefasst:
Zitat:
Jede dolerin und jeder doler, der ein Verhalten bei dol2day als Verstoß gegen die doliquette, die Gesamtheit der dol-Regeln oder deutsches Recht erachtet, hat nach den Maßgaben der folgenden Vorschriften das Recht, Anzeige beim Schiedsgericht zu erstatten.
2.) Nummer 2, Buchstabe c.) wird wie folgt neu gefasst:
Zitat:
c.) Anzeigen, die sich gegen Beleidigungen oder sonstige ehrverletzende Äußerungen bei dol2day richten, sind, sofern eine dolerin oder ein doler mit aktivem Profilstatus betroffen ist, nur zulässig, wenn der betroffene doler die Anzeige selbst stellt. Anzeigen Dritter sind in diesem Fall ausgeschlossen. Anzeigen Dritter im Fall von Beleidigungen, Verleumdungen oder sonstigen ehrverletzenden Äußerungen sind dann zulässig, wenn die angegriffene Äußerung sich gegen einen doler mit inaktivem oder gelöschtem Profilstatus oder gegen Personen richtet, die nicht bei dol2day registriert sind.
3.) Nummer 2, alter Buchstabe c.) wird wortgleich unter dem Buchstaben d.) neugefasst:
Zitat:
d.) Das Schiedsgericht entscheidet nicht über Beschwerden bezüglich des Bestehens von Doppelaccounts, über die Entscheidungen der Moderatorinnen und Moderatoren und über Entscheidungen der SOKO und des Schiedsgerichts.
4.) Nummer 3, Buchstabe a.), Satz 2 wird wie folgt neugefasst:
Zitat:
Sie überprüft die Anzeige auf die Einhaltung auf die Form- und Inhaltsvorschriften der Nr. 2 und kontrolliert, ob die Möglichkeit einer Regelverletzung besteht.
Begründung
Zu 1.) Mit der Formulierung „hat nach Maßgaben der folgenden Vorschriften das Recht“ wird klargestellt, dass Anzeigen nur erstattet werden können, wenn der Anzeigende nach den Schiedsgerichtsregeln hierzu befugt ist. Gestrichen wurde die Höchstanzahl von fünf monatlichen Anzeigen, da nach Erkenntnissen der dol-Regierung die Anzeigegrenze technisch nicht mehr umgesetzt wird. Am Ende des Satzes wurde aus sprachlichen Gründen das Wort „einreichen“ durch „erstatten“ ersetzt.
Zu 2.) Mit der Einführung des neuen Buchstaben c.) werden Regeln zur Beschwerdebefugnis für Anzeigen eingeführt, die sich gegen ehrverletzende Äußerungen richten. Zukünftig sind nur die von einer ehrverletzenden Äußerung unmittelbar Betroffenen dazu befugt, Anzeige beim Schiedsgericht zu erstatten. Eine Ausnahme gilt, wenn sich eine entsprechende Äußerung gegen ehemalige oder zum Zeitpunkt der Äußerung technisch inaktive doler oder gegen Personen, Gruppierungen oder Vereinigungen richtet, die nicht bei dol2day registriert sind. Mit der Einführung einer Beschwerdebefugnis orientiert sich das Regelwerk des Schiedsgerichts grundsätzlich an den Regeln des deutschen Strafgesetzesbuches, dass für die Verfolgung von Ehrdelikten in der Regel einen Strafantrag des Geschädigten vorsieht. Innerhalb der Plattform dol2day soll damit vermieden werden, dass Dritte in schädigender Weise versuchen, Verfahren gegen Mitglieder der Plattform anzustreben.
Zu 3.) Redaktionelle Folgeänderung.
Zu 4.) Die Änderung stellt klar, dass die SOKO das Vorliegen der Beschwerdebefugnis prüft. Damit wird sichergestellt, dass Anzeigen, die den Voraussetzungen der Schiedsgerichtsregeln nicht entsprechen, von vornherein als unzulässig zurückgewiesen werden. Die SOKO ist in der Lage, schon durch bloßen Augenschein festzustellen, ob die Beschwerdeberechtigung vorliegt. Eine qualitative Bewertung der Anzeige ist nicht erforderlich, da die Befugnis sich alleine auf die Person des Anzeigestellers bezieht. Da die Entscheidung über die Zulassung von Anzeigen bereits jetzt bei der SOKO liegt und technisch entsprechend implementiert ist, ist für die Umsetzung des Doliszits außerhalb der Anpassung der Regeltexte kein technischer Eingriff notwendig.
Die Abstimmung dauert sieben Tage. Ãœber ihr Stattfinden wird per Rundmail informiert. Zur Annahme ist eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Für die 66. dol-Regierung
Joe Quimby |
| Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu. | 74,1% | (20) | | Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab. | 25,9% | (7) | | | | |
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Von: @Info | 27.02.2021 13:30 Uhr |
Stimmst du dem Doliszit die Parteienliste/Startseite im Drop-Down-Menu auf der Startseite wieder vollständig anzeigen zu lassen zu? |
Beschlusstext:
"Die Community von dol2day fordert die Redaktion dazu auf, die Parteienliste im Drop-Down-Menu der Startseite (Button rechts neben Institutionen) wieder vollständig anzuzeigen."
Begründung:
Im Moment werden dort nur die mitgliedsstärksten 7 Parteien angezeigt.
Dies ist eine klare Benachteiligung kleinerer Parteien. Den kleinen Parteien wird ein schneller Zugang auf deren Startseite verweigert.
Gleiches Recht für alle Parteien ist ein Muss.
Die vorgeschriebene Diskussion hat hier stattgefunden:
http://dol2day.com/index.php3?thread_id=296743&position=2221&referrer=2220&koalition_id=&ini_id=4242
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| Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu. | 80,6% | (25) | | Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab. | 19,4% | (6) | | | | |
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Von: @Info | 10.11.2020 21:04 Uhr |
Stimmst Du dem Doliszit zur automatischen Inaktivierung von Accounts, die sich in den vergangenen 365 Tagen nicht einloggten, zu? |
Beschlusstext:
„Die Community von dol2day fordert die Redaktion dazu auf, Accounts, die seit 365 Tagen keine Aktivität mehr bei dol2day gezeigt haben, automatisch zu inaktivieren. Als Aktivität gilt dabei der Login auf der Plattform.“
Begründung:
Dol2day ist eine Plattform, die von der Aktivität ihrer Nutzer lebt – und das im doppelten Sinne: Nicht nur mit Blick auf Umfang und Vielfalt von Diskussionen, sondern auch, was die Abbildung durch den Aktivitätsindikator „Dol-Points“ angeht. Ursprüngliche Idee der dol-Points ist die Darstellung der sg. „politischen Kompetenz“, die durch eine Relation von durch Aktivität erlangten Bimbes und erhaltenen Vertrauen bzw. Misstrauen in einem Punktewert dargestellt wird. Um dieses Bild nicht zu verzerren, wurden seit Gründung von dol2day Accounts, die seit mehr als 365 Tagen keinen Login aufweisen konnten, inaktiviert. Diese Funktion ist seit mehreren Jahren nicht mehr aktiv. In der näheren Vergangenheit hat es in der dol-Community umfangreiche Diskussionen zur Frage der Berechnung von dol-Points, einer möglicherweisen Abschaffung und allgemein zur verzerrungsfreien Darstellung der Aktivität in Punkten gegeben. Dabei hat sich herauskristallisiert, dass eine große Zahl aktiver dolerinnen und doler sieht, dass Punktwerte derzeit teils stark dadurch verzerrt werden, dass viele v.a. ältere Accounts noch eine hohe Anzahl an Vertrauen von Accounts genießen, die teils über mehrere Jahre nicht mehr aktiv waren. Die Abschaffung der dol-Points als radikaler Schritt wurde demgegenüber einhellig abgelehnt. Die Wiedereinführung der automatischen Inaktivierung nach 365 Tagen ist demgegenüber ein maßvoller Schritt, der althergebrachte Spielfunktionen pflegt und gleichzeitig zu einer besseren Darstellung der Aktivitätswerte führt. Gleichzeitig sollte sich auch der Programmieraufwand für diese Lösung in Grenzen halten und damit eine Umsetzung realistisch sein.
Die vorgesehene Diskussion hat hier stattgefunden:
http://dol2day.com/index.php3?thread_id=296608&position=2221&ini_id=4242 |
| Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu. | 66,7% | (22) | | Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab. | 33,3% | (11) | | | | |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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dol2day-Chat
Für die Benutzung des Chats ist eine Anmeldung erforderlich.
Nachrichten (30 min.): 0 Teilnehmer (30 min.): 0 Posts/Std. (24 Std.): 4.75
Highscore
Ansprechpartner
Initiativen gründen:
Moderatoren
Beschwerden über Doler:
Schiedsgericht
Sonstige Fragen und Hinweise an die Betreiber:
dol2day-team@gmx.de
Wahltermin
20.01.2025 23:59 Stichtag: Nominierung der Kanzlerkandidaten
01.02.2025 20:00 - 08.02.2025 20:00 Wahl zum/zur 78. Internet-Kanzler/-in
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