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Tesla-Chefs haben kranke Mitarbeiter zu Hause kontrolliert - Möchtest du dazu etwas sagen? |
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24.09.2024 18:32 Uhr |
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Ja, ich fahre keinen Tesla und werde niemals einen solchen fahren. |
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24.09.2024 18:58 Uhr |
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Viele Arbeitgeber bzw.ihr Vertreter nutzen diese Möglichkeit einer Kontrolle nicht erst seit heute.....und das gab es sogar schon in der DDR!
In Zeiten, in denen u.a. auf Krankschreibungen per Telefon zurückgegriffen wird um Arztpraxen zu entlasten, sind solche Überprüfungen durchaus angebracht.Außerdem ist es nicht verkehrt, wenn sich Arbeitgeber ein Bild machen und dadurch auch in vielfältiger Weise Hilfsangebote machen können. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 24.09.2024 19:10 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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24.09.2024 19:08 Uhr |
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Wenn mein Chef mich bei Krankheit zuhause besuchen würde, dann würde ich ihm umgehend die Kündigung in die Hand drücken.
Entweder gibt es ein Vertrauensverhältnis und er lässt mich bei Krankheit in Ruhe.
Oder es gibt kein Vertrauensverhältnis, dann ist es der falsche Arbeitgeber. |
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24.09.2024 19:15 Uhr |
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Find ich grundsätzlich daneben, nicht nur bei Tesla.
In Zweifelsfällen kann eine Nachfrage berechtigt sein, aber persönliche Besuche? Sehr übergriffig |
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24.09.2024 19:17 Uhr |
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Wem ich meine Tür öffne, entscheide immer noch ich.
Ich wüsste auch gar nicht, wer das konkret sein sollte, der dann kontrollieren kommt. Meine direkte Vorgestzte? Käme ihr nicht im Traum in den Sinn. Ihre Chefs? Würde eine mehrstündige Reise bedeuten. Also auch nicht. Personalabteilung? Die Leute kenne ich nicht, würde ich also nicht reinlassen, da kann ja jeder kommen. |
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24.09.2024 21:26 Uhr |
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Ein hoher Krankheitsstand hat aller Erfahrung nach mit Arbeitsbedingungen und schlechtem Management zu tun - weniger mit krankfeiern. |
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27.09.2024 08:43 Uhr |
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Zitat:Zitat:Viele Arbeitgeber bzw.ihr Vertreter nutzen diese Möglichkeit einer Kontrolle nicht erst seit heute.....und das gab es sogar schon in der DDR!
In Zeiten, in denen u.a. auf Krankschreibungen per Telefon zurückgegriffen wird um Arztpraxen zu entlasten, sind solche Überprüfungen durchaus angebracht.Außerdem ist es nicht verkehrt, wenn sich Arbeitgeber ein Bild machen und dadurch auch in vielfältiger Weise Hilfsangebote machen können.
Arbeitsrecht und Harzhexe - zwei Welten treffen aufeinander.
In der DDR waren Krankgeschriebene angehalten, sich abends nach 18 Uhr nicht mehr draußen herum zu treiben. Ich weiß das, weil mein Vater mal krankgeschrieben war, aber seine Oma besuchte und dann von dort wieder aufbrach, weil die Zeit sozusagen ran war. Du konntest durchaus Unannehmlichkeiten bekommen, wenn dich irgendein Arschloch verpetzte. |
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27.09.2024 08:47 Uhr |
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Vor meiner Tür hat mein Arbeitgeber nichts verloren, es sei denn, ich lade ihn ausdrücklich ein. |
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27.09.2024 08:52 Uhr |
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Die Rechtslage ist so, dass zwar Arbeitgeber, sofern sie eine Betriebsvereinbarung nicht daran hindert (wohl dem, der einen Betriebsrat hat), Arbeitnehmer zu Hause aufsuchen dürfen und mal einfach fragen dürfen: "Wie geht es Dir?" - Der Nutzen ist aber nicht nur fraglich, sondern auch negativ einzuschätzen, denn weder liegt dem Arbeitgeber eine konkrete Diagnose vor, noch ist er selbst im Regelfall von ärztlicher Kompetenz gesegnet und könnte durch das Inaugenscheinnehmen des Arbeitnehmers vor Ort irgendeinen Schluss in punkto Arbeitsfähigkeit daraus ziehen.
Zudem besteht kein Zutrittsrecht in die Wohnung des Arbeitnehmers. Der darf, ohne arbeitsrechtliche Folgen zu fürchten dem Abgesandten der Firma den Zugang verweigern. Das empfehlen auch die Fachanwälte für Arbeitsrecht regelmäßig.
Auch die Konsultation des medizinischen Dienstes ist nur bei Vorliegen eines fundierten Verdachtes auf z.B. Simulation oder sogenannten Gefälligkeitskrankschreibungen des entsprechenden behandelnden Arztes anzuraten. Ansonsten wird dieser nämlich nicht tätig, sondern verweist auf den Hausarzt oder das jeweilige Krankenhaus. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 27.09.2024 08:53 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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27.09.2024 09:02 Uhr |
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Zitat:Die Rechtslage ist so, dass zwar Arbeitgeber, sofern sie eine Betriebsvereinbarung nicht daran hindert (wohl dem, der einen Betriebsrat hat), Arbeitnehmer zu Hause aufsuchen dürfen und mal einfach fragen dürfen: "Wie geht es Dir?" - Der Nutzen ist aber nicht nur fraglich, sondern auch negativ einzuschätzen, denn weder liegt dem Arbeitgeber eine konkrete Diagnose vor, noch ist er selbst im Regelfall von ärztlicher Kompetenz gesegnet und könnte durch das Inaugenscheinnehmen des Arbeitnehmers vor Ort irgendeinen Schluss in punkto Arbeitsfähigkeit daraus ziehen.
Zudem besteht kein Zutrittsrecht in die Wohnung des Arbeitnehmers. Der darf, ohne arbeitsrechtliche Folgen zu fürchten dem Abgesandten der Firma den Zugang verweigern. Das empfehlen auch die Fachanwälte für Arbeitsrecht regelmäßig.
Auch die Konsultation des medizinischen Dienstes ist nur bei Vorliegen eines fundierten Verdachtes auf z.B. Simulation oder sogenannten Gefälligkeitskrankschreibungen des entsprechenden behandelnden Arztes anzuraten. Ansonsten wird dieser nämlich nicht tätig, sondern verweist auf den Hausarzt oder das jeweilige Krankenhaus.
Wenn ein AN von seinem AG besucht wird hat das für den AN zumindest einen kleinen Vorteil, bei einer möglichen späteren rechtlichen Auseinandersetzung kann dieser das für sich fruchtbar machen. Denn an der Zerrüttung des Arbeitsverhältnisses ist plötzlich dann nicht mehr nur der AN schuld.
Auch deshalb ist das nicht klar, was der Tesla-Mann da gemacht hat. |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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