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Abgelaufene Abstimmungen
Von:  Dr.Klöbner  17.09.2024 20:18 Uhr
Intel hat Liquiditätsprobleme und verschiebt den Bau der Chipfabrik in Magdeburg um 2 Jahre. Ist das der Anfang vom Ende des Projekts?
"... Das Chip-Unternehmen Intel hat die Pläne für den Fabrikbau in Magdeburg auf Eis gelegt. Laut Unternehmenschef Gelsinger wird sich der Bau wegen Sparmaßnahmen voraussichtlich um zwei Jahre verzögern. Insgesamt 3.000 direkte Arbeitsplätze sollten am Magdeburger Eulenberg entstehen. Sachsen-Anhalts Landesregierung versichert, dass das Halbleiterwerk dennoch kommen soll. ..."

Quelle:
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/magdeburg/magdeburg/intel-chip-fabrik-verschoben-110~amp.html
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Von:  EvaHulzinger  16.09.2024 00:14 Uhr
Kam der Mann, der eine Kollegin zum Sex bringen wollte ohne Jobverlust und mit 5000 Euro Strafe gut davon?
Er hätte eigentlich nur eine Kollegin einschulen sollen, doch in dieser zweiwöchigen Phase benahm sich der Postler völlig daneben. So forderte er die Frau wiederholt zu einem „One-Night-Stand“ auf und belästigte die Frau mit einschlägigen Sprüchen.

Ein Jobverlust war für die Bundesdisziplinarbehörde (2024-0.006.598) kein Thema, eine Buße für den Mann sei aber nötig: Damit wolle man anderen Bediensteten zeigen, dass sexuelle Belästigungen „nicht toleriert und streng geahndet werden“. Aber auch der Mann selbst müsse eine Sanktion spüren, um künftig nicht mehr auf derart dumme Ideen zu kommen. Oder juristischer ausgedrückt: „In spezialpräventiver Hinsicht ist aufgrund der fehlenden Verantwortungsübernahme ebenfalls eine spürbare Disziplinarstrafe erforderlich, um den Beschuldigten von weiteren derartigen Dienstpflichtverletzungen abzuhalten.“

Drei Jahre Zeit für Strafzahlung

Der Postbeamte verdient rund 3200 Euro brutto im Monat. 5000 Euro seien daher eine faire Strafe, meinte die Behörde. Dazu kommen noch 500 Euro Verfahrenskosten, die der Postler nach seinem Schuldspruch übernehmen muss. Um die Strafe für sein Drängen nach einem „One-Night-Stand“ zu begleichen, erhält er aber deutlich mehr Zeit als nur eine Nacht. So könne der Mann die Abstattung in bis zu 36 Monatsraten beantragen, erklärte die Behörde.

Die Presse vom 16.09.2024
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Von:  EvaHulzinger  16.09.2024 00:12 Uhr
Bist Du rechtlich darauf geschult, wie Du mit ChatGPT in der Arbeit umzugehen hast?

Werden beispielsweise Textbausteine für Geschäftsbriefe mittels ChatGPT generiert, so müssen die Vertraulichkeit und die Wahrung der Geschäftsgeheimnisse gewährleistet werden. Im Speziellen kann es im Bereich der Offenlegung von vertraulichen Informationen dabei zu Verstößen kommen. Ein Beispiel: Ein Mitarbeiter gibt, wenn auch unabsichtlich, vertrauliche Informationen in den Chatbot ChatGPT ein (wie etwa Kundendaten oder Projektplanungen), die von dem Tool sodann (weiter-)verarbeitet werden. Dieser unsensible Umgang mit unternehmensinternen Informationen kann ein Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht bzw. gegen den Schutz von Geschäftsinteressen darstellen, der häufig mit der Missachtung von Standards im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten einhergeht. Ein weiteres Exempel bildet die ungeprüfte Übernahme von Informationen von ChatGPT durch den Mitarbeiter.

Werden durch ChatGPT falsche Botschaften erstellt, die vom Mitarbeiter unüberlegt übernommen werden (zum Beispiel in Bezug auf finanzielle Erwägungen), so könnte auch der Mitarbeiter selbst für etwaige Schäden, die durch das Rezipieren der bereitgestellten Informationen entstanden sind, zur Verantwortung gezogen werden. Dies gilt auch dann, wenn durch den Arbeitgeber die Verwendung von ChatGPT für zulässig erklärt wurde. Juristisch problematisch ist die eben genannte Causa vor allem dann, wenn dies zu finanziellen Schäden bei den Adressaten, sprich Kunden, führt. Zudem müssen bei der Verwendung von ChatGPT für unternehmerische und kommerzielle Zwecke auch urheberrechtliche Aspekte beachtet werden, denn auch in diesem Bereich kann es durch das Agieren der Mitarbeiter zu nicht unwesentlichen Urheberrechtsverletzungen kommen, für die letztlich das Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden kann. Auch wenn die Urheberschaft nach geltendem Recht zunächst in der Person entsteht, lohnt es sich als Arbeitgeber, solche Abläufe exakt zu beobachten – trotz rechtlicher Grauzonen.

Die Presse vom 16.09.2024
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Von:  EvaHulzinger  16.09.2024 00:08 Uhr
Sollten die Banken als Reaktion nicht einfach ihre Ostfilialen in Russland stilllegen?


Die russische Zentralbank will nicht mehr zulassen, dass Töchter von EU-Banken in Russland Anweisungen der Europäischen Zentralbank (EZB) befolgen, die der nationalen Rechtsordnung widersprechen. Zentralbankchefin Elwira Nabiullina erklärte, insbesondere gegen die drastische Beschränkung von Fremdwährungsüberweisungen vorgehen zu wollen, die russische Töchter von EU-Banken auf EZB-Vorgabe eingeführt hatten. Angesprochen waren damit insbesondere die heimische RBI und die italienische UniCredit.

„Wir haben den Töchtern von europäischen Banken in Russland Anordnungen geschickt, die es verbieten, die Durchführung von Überweisungen in ausländischen Währungen abzulehnen oder für derartige Überweisungen technische Hindernisse auf Grundlagen einzuführen, die nicht dem russischen Gesetz entsprechen“, sagte Nabiullina. Gleichzeitig werde diesen Banken untersagt, ihren Mutterkonzernen sowie anderen Strukturen im Ausland Kundeninformationen zur Erstellung von „weißen Listen“ zu übergeben.

Die Presse vom 16.09.2024
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Von:  pacific  15.09.2024 14:11 Uhr
Würdest du dir eine deutsche Staatsanleihe mit einer Laufzeit von 30 Jahren kaufen?
Wer heute in die Staatsanleihe mit der ISIN DE000BU2D004 investiert, erzielt über die Laufzeit von 30 Jahren eine jährliche garantierte Rendite von 2,4 %, was über der Zielinflation der EZB liegt.

https://www.boerse-frankfurt.de/anleihe/de000bu2d004-deutschland-bundesrepublik-2-5-24-54
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