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Fragenübersicht Verstößt LÜGEN gegen die Doliquette?
1 - 20 / 29 Meinungen+20Ende
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02.01.2016 12:50 Uhr
Also in der Doliquette steht nichts davon. Lügen ist etwas menschliches, wenn ich mich nicht irre.
02.01.2016 12:54 Uhr
Nein.
Wird Lügen zur Verleumdung mißbraucht dann ist aber ein eindeutiger Verstoß.
02.01.2016 13:00 Uhr
Und dass es sich um Verleumdung handelt muss nicht bewiesen werden?
02.01.2016 13:07 Uhr
Die Behauptung daß ein Mod eine Umfrage aus der Rezi löschen könnte/gelöscht hätte ist eine Behauptung wider besseres Wissen.
Und daraus nun eine Umfrage zu stricken, die einzig das Ziel hat einen Mitspieler zu verunglimpfen ist ein eindeutiger Verstoß.
Pkt. 4 Doliquette
02.01.2016 13:15 Uhr
Ja, tut es.
Und jetzt ist mal gut mit dem Kaspertheater.
02.01.2016 13:23 Uhr
Zitat:
Ja, tut es.


Ach ja?
02.01.2016 13:40 Uhr
Zitat:
Nein.
Wird Lügen zur Verleumdung mißbraucht dann ist aber ein eindeutiger Verstoß.


Woran erkennt man das?
02.01.2016 13:44 Uhr
Zitat:
Die Behauptung daß ein Mod eine Umfrage aus der Rezi löschen könnte/gelöscht hätte ist eine Behauptung wider besseres Wissen.
Und daraus nun eine Umfrage zu stricken, die einzig das Ziel hat einen Mitspieler zu verunglimpfen ist ein eindeutiger Verstoß.
Pkt. 4 Doliquette


Wer hat denn die Umfrage gelöscht?

Das erstaunliche ist, daß man auf Nachfragen bezgl. der Begründung für die Löschung von Meinungen jedenfalls keine Antwort bekommt.

Im übrigen bewerten nicht Moderatoren oder dol-Kanzler oder eine Rdaktion, ob Äußerungen strafrechtlich relevant sind, sondern, jedenfalls in Deutschland, Gerichte.

Andernfalls gilt die Unschuldsvermutung.

Außerdem bin ich der Auffassung, daß Sanktionen grundsätzlich begründet werden müssen.
Es gibt auch keine Widerspruchsmöglichkeit. Das ist eigentlich rechtsstaatlich kaum vertretbar.

Im Prinzip bewerte ich solche Vorgänge deshalb als das, was sie sind: Willkür einzelner.
02.01.2016 13:58 Uhr
Zitat:
Wer hat denn die Umfrage gelöscht?

Niemand
Zitat:
Das erstaunliche ist, daß man auf Nachfragen bezgl. der Begründung für die Löschung von Meinungen jedenfalls keine Antwort bekommt.

s.o.
Zitat:
Im übrigen bewerten nicht Moderatoren oder dol-Kanzler oder eine Rdaktion, ob Äußerungen strafrechtlich relevant sind, sondern, jedenfalls in Deutschland, Gerichte.

Nur in Teilen richtig.
Das Hausrecht erlaubt abweichende, verschärfende Regeln wenn diese nicht gegen Gesetze verstoßen.
Zitat:
Außerdem bin ich der Auffassung, daß Sanktionen grundsätzlich begründet werden müssen.

Dito
Zitat:
Es gibt auch keine Widerspruchsmöglichkeit. Das ist eigentlich rechtsstaatlich kaum vertretbar.

Falsch. Ãœber den Widerspruch entscheidet die Redax. Und da gilt das Hausrecht.
Und genau das ist eben Rechtsstaatlich.
02.01.2016 14:32 Uhr
Zitat:
Zitat:
Ja, tut es.


Ach ja?

Ja natürlich.
02.01.2016 14:40 Uhr
Zitat:
Wer hat denn die Umfrage gelöscht?

Das wird seit 16 Jahren nicht bekannt gegeben, um Moderatoren vor nachträglichen Anfeindungen zu schützen. Rechenschaft wird nur nach innen abgelegt.

Dass Altdoler so etwas fragen, zeigt daher mehr als gut genug, dass es nicht um die Sache geht.

Zitat:
Das erstaunliche ist, daß man auf Nachfragen bezgl. der Begründung für die Löschung von Meinungen jedenfalls keine Antwort bekommt.

Auch das ist nicht neu. Begründungen sind zwar nett, aber nicht notwendig. Und es besteht kein Anspruch darauf.
Ist auch egal, wie die Begründung ausfällt, ändert eh nichts an der Löschung. Wer mit Affentanz auf Begründungen besteht, bekommt dann eben Lügenmärchen. Muss man sich nicht wundern.

Zitat:
Im übrigen bewerten nicht Moderatoren oder dol-Kanzler oder eine Rdaktion, ob Äußerungen strafrechtlich relevant sind, sondern, jedenfalls in Deutschland, Gerichte.

Tun sie auch nicht hier, sie beurteilen höchstens, ob sie es dem Anschein nach sind. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet.

Zitat:

Andernfalls gilt die Unschuldsvermutung.

Nicht auf privaten Veranstaltungen. Das ist kein öffentlicher Raum hier.

Zitat:
Außerdem bin ich der Auffassung, daß Sanktionen grundsätzlich begründet werden müssen.

Welchen Mehrwert soll das haben?

Zitat:
Es gibt auch keine Widerspruchsmöglichkeit. Das ist eigentlich rechtsstaatlich kaum vertretbar.

Richtig. Ist ja auch kein Rechtsstaat.
Aber niemand wird dich aufhalten, wenn du deswegen ein ordentliches Gericht bemühst. Das Lachen der Staatsanwälte wirst du vermutlich noch die nächsten 50 Jahre hören.

Zitat:
Im Prinzip bewerte ich solche Vorgänge deshalb als das, was sie sind: Willkür einzelner.

So ist es. Und niemand stellt das in Frage. Da du nun erkannt hast, dass es Willkür ist, warum willst du dann noch Begründungen oder Gerichte? Ist doch schizophren...
02.01.2016 15:14 Uhr
Zitat:
Von: rKa

Nein.
Wird Lügen zur Verleumdung mißbraucht dann ist aber ein eindeutiger Verstoß.


Das aus deinem Mund...
02.01.2016 15:16 Uhr
Zitat:
Verstößt LÜGEN gegen die Doliquette?


Nein.
02.01.2016 15:17 Uhr
Zitat:
Von: rKa

Die Behauptung daß ein Mod eine Umfrage aus der Rezi löschen könnte/gelöscht hätte ist eine Behauptung wider besseres Wissen.


Passt jetzt halt echt nicht zu
Zitat:
B.Lauert 02.01.2016 15:40 Uhr

Zitat:
Wer hat denn die Umfrage gelöscht?

Das wird seit 16 Jahren nicht bekannt gegeben, um Moderatoren vor nachträglichen Anfeindungen zu schützen. Rechenschaft wird nur nach innen abgelegt.



Zitat:
Dass Altdoler so etwas fragen, zeigt daher mehr als gut genug, dass es nicht um die Sache geht.


So so.. wie ist es jetzt wirklich? Wer lügt grad?

02.01.2016 15:27 Uhr
Zitat:
So so.. wie ist es jetzt wirklich? Wer lügt grad?

Verinnerlich doch einfach mal daß es 2 verschiedene Schuhe sind..
1. veröffentlichte Umfrage gelöscht. Können Mods
2. aus der Rezi "gelöscht".
Können Mods nicht..
02.01.2016 15:35 Uhr
Zitat:
Von: rKa

Zitat:
So so.. wie ist es jetzt wirklich? Wer lügt grad?

Verinnerlich doch einfach mal daß es 2 verschiedene Schuhe sind..
1. veröffentlichte Umfrage gelöscht. Können Mods
2. aus der Rezi "gelöscht".
Können Mods nicht..


Jein. Wenn die veröffentlichten Mails stimmen würden und auch sonst nicht gelogen würde.

Stimmt es was B.Lauert zum Löschen durch MODs schreibt?
Zitat:
Das wird seit 16 Jahren nicht bekannt gegeben, um Moderatoren vor nachträglichen Anfeindungen zu schützen. Rechenschaft wird nur nach innen abgelegt.


Vielleicht ist es gelogen. Vielleicht stimmt es. Es ist noch komplizierter weil Xerxes das echt klare Statement gemacht hat dass es eine normale Rezension gewesen sein soll. Dann liegt @ B.Lauert falsch und du auch. Oder einer von euch liegt richtig, aber Xerxes nicht. Oder ihr liegt alle falsch. Ein Teil lügt absichtlich und direkt, ein Teil lügt absichtlich indirekt mit Auslassungen, Schweigen und Nebelkerzen und ein Teil irrt sich einfach.
02.01.2016 15:37 Uhr
Zitat:

2. aus der Rezi "gelöscht".
Können Mods nicht..


Ich müsste mich SEHR täuschen, wenn ich zu Unrecht behaupten würde ich hätte solches schon miterlebt.
02.01.2016 15:40 Uhr
Zitat:
Von: Hopeless

Zitat:
2. aus der Rezi gelöscht
Können Mods nicht..

Ich müsste mich SEHR täuschen, wenn ich zu Unrecht behaupten würde ich hätte solches schon miterlebt.


Ich erinner mich halt auch an Dinge die echt so gar nicht dazu passen.
02.01.2016 15:45 Uhr
Zitat:
Auslassungen, Schweigen und Nebelkerzen und ein Teil irrt sich einfach.

Wenn Du es bis jetzt nicht geschnallt hast wirds auch nix mehr.
Die Mails sind korrekt.
Und in keiner ist von einer Meldung zur Löschung aus der Rezi die Rede.

Es ist eigentlich ganz einfach.
Aber wenn das schon zu kompliziert ist wünsch ich viel Spaß weiterhin.
02.01.2016 15:59 Uhr
Zitat:
Von: rKa

Zitat:
Zitat:
Auslassungen, Schweigen und Nebelkerzen und ein Teil irrt sich einfach.


Wenn Du es bis jetzt nicht geschnallt hast wirds auch nix mehr.
Die Mails sind korrekt.
Und in keiner ist von einer Meldung zur Löschung aus der Rezi die Rede.

Es ist eigentlich ganz einfach.
Aber wenn das schon zu kompliziert ist wünsch ich viel Spaß weiterhin.


Es ist ganz einfach: Du steckst selber drin, sonst könntest du was Klares sagen.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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