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[Doliszit] Stimmst du der Schiedsgerichtsreform zu? |
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12.01.2014 16:33 Uhr |
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Abgelehnt. Schon allein aus dem Grund, das die beteiligten Parteien keinen Einfluss auf die Auswahl des Schlichters haben |
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12.01.2014 16:37 Uhr |
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Zugestimmt. Aber nicht weil ich davon überzeugt bin, sondern weil ich sonst die befürchtung habe, dass sich hier sonst keiner mehr engagiert, wenn alles abgelehnt wird.
ich denke, dass es für die wenigen mitglieder, die sich hier noch aufhalten viel zu komplex ist. |
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12.01.2014 16:43 Uhr |
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Es ist zwar optional, aber ich bin mir nicht sicher, ob hier nicht unnötig Ressourcen verschwendet werden. Bei den derzeitig Spannungsfeldern kann ich mir eine erfolgreiche Schlichtung auch kaum vorstellen. |
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12.01.2014 17:11 Uhr |
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Ich halte die Schlichtung für überflüssig. |
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12.01.2014 17:17 Uhr |
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Ich mach`s kurz: (x) a b g e l e h n t! |
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12.01.2014 22:28 Uhr |
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Zustimmung, es wurde zuviel Arbeit in eine solche nette Sonderfunktion gesteckt, als das sie jetzt abgelehnt werden sollte.. |
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12.01.2014 22:43 Uhr |
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Arbeit...
Jungs, wenn Ihr Euch mal die Mühe gemacht hättet, an WESENTLICHE Teile des Abstimmungsmodus zu gehen, dann würde ich diese liebevoll-mühselige Arbeit glatt eventuell gebührend würdigen können, so aber lehne ich das ab.
Grund: Die Mehrheit entscheidet. Beispiel: Von 30 Usern des SG stimmen 21 ab. 9 sagen "Freispruch", sieben sagen "Verwarnung", vier stimmen für "Eine Woche Sperre" und der Rest für dauerhafte Sperre.
Nach bisheriger Auslegung ist das Resultat: Freispruch, denn 9/21 sind mehr als 7/21 usw, obwohl die Mehrheit eindeutig eine Ahndung des zur Anzeige gebrachten Vorwurfes wünscht.
Sorry, ist so passiert und wird weiter so passieren.
Und solang das so ist seh ich keinerlei Notwendigkeit, einen Geissler zu implementieren. |
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12.01.2014 22:58 Uhr |
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@ZZ: Ich glaub du hast das System des SG nicht verstanden.... Neulich hattest du bereits eine Umfrage dazu gestellt, darin wurde dein Irrtum u.a. von der Redax klargestellt.
Wenn von 21 Abstimmenden 9 für Freispruch und entsprechend 12 für eine Verurteilung sind, dann erfolgt eine Verurteilung, also mindestens eine Ermahnung. Es erfolgt in diesem Fall die höchste Strafe, für die es eine Mehrheit gibt.
Zugegeben ist dieses Mehrheitssystem etwas kompliziert bzw. nicht sofort durchschaubar, es wird aber automatisch und konsequent angewandt. Du müsstest einen Fall nennen, in dem das Mehrheitsprinzip gebrochen worden wäre. |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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