Dolex:Lizenzbestimmungen

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Version vom 9. Februar 2006, 02:53 Uhr von Guter Mensch (Diskussion | Beiträge)

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Die GNU Freie Dokumentationslizenz (GNU FDL) erlaubt es, Artikel aus dem doLex anderswo zu verwenden. Dabei sind jedoch die Lizenzbedingungen der GNU FDL zu beachten. Als Dokument im Sinne der Lizenz gilt jeder einzelne Artikel (also nicht das doLex als Ganzes).

Permission is granted to copy, distribute and/or modify this document under the terms of the GNU Free Documentation License, Version 1.2 or any later version published by the Free Software Foundation; with no Invariant Sections, with no Front-Cover Texts, and with no Back-Cover Texts.
A copy of the license is included in the section entitled "GNU Free Documentation License"


Da die Lizenz aus dem US-amerikanischen Recht stammt und ursprünglich für Softwaredokumentationen entworfen wurde und nicht für ein Projekt wie die das doLex, ist unter Umständen ein gewisses Maß an Auslegung notwendig. Die Mitarbeiter der verschiedener Wikis arbeiten zur Zeit an allgemeinen Richtlinien für die Verwendung von Inhalten des doLex. Die folgenden Bestimmungen sind deshalb als vorläufig und nicht rechtswirksam anzusehen. Im Zweifelsfall gilt der Wortlaut der GNU FDL.

Vermeiden Sie alles, was zu Verwechslungen zwischen ihrer Website und des doLex führen kann, insbesondere die Nutzung der Bezeichnung doLex in URLs, Seitentiteln oder in Form von Überschriften sowie die Verwendung des doLex Logos an exponierter Stelle.

Unveränderte Kopien

Einzelne Artikel oder der gesamte Inhalt des doLex dürfen unverändert für Print- und Onlinepublikationen übernommen werden. Dabei ist der Abschnitt 2 der GFDL zu beachten. Die Kopie muss dabei vollständig erfolgen, insbesondere ist die Änderungshistorie (sprich die Namen der am Dokument beteiligten Autoren) mit zu kopieren.

siehe auch http://en.wikipedia.org/wiki/wikipedia:verbatim_copying

Modifikationen

Werden Teile eines Artikels verändert, so ist der Abschnitt 4 der GFDL zu beachten. Insbesondere muss Folgendes gegeben sein:

  • Die veränderte Version oder das neue Werk muss wieder unter der GFDL lizenziert sein.
  • Es muss auf die Urheberschaft des Originals hingewiesen werden.
  • Es muss Zugang zu einer "transparent copy" gewährt werden (im Falle eines Artikels der Wikipedia sein Text in Wikisyntax, HTML oder einem anderen maschinenlesbaren Format, dessen Spezifikationen frei verfügbar sind).

Praktische Anwendung in Online-Medien

Im Falle einer Online-Weiterverbreitung von Inhalten aus dem doLex besteht ein informelles "Gentlemen-Agreement": In der Regel werden Autoren damit einverstanden sein, wenn statt einer wörtlichen Auslegung der Lizenz (physische Kopie aller relevanten Daten, Bereitstellung einer transparent copy) folgender Satz unter jeden übernommenen Artikel (im Beispiel: Artikel XYZ) gestellt wird:

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel XYZ aus dem freien Lexikon doLexund steht unter der GNU Lizenz für freie Dokumentation.

"doLex" sollte ein direkter Link auf die doLex-Hauptseite, "Artikel XYZ" sollte ein direkter Link auf den entsprechenden Artikel im doLex sein. "GNU Lizenz für freie Dokumentation" sollte auf eine lokale(!) Kopie der Lizenz linken.

Zitate

Selbstverständlich darf aus der Wikipedia, genau wie aus jedem anderen Werk auch, zitiert werden. Dabei sind die im Urheberrecht festgelegten Grenzen zu beachten.