Wahlen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 2. Januar 2014, 12:35 Uhr
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Die Regeln zu den Wahlen geben die Bedingungen und Abläufe der Wahlen bei dol2day wider. Sie sind Bestandteil des Dol2day-Gesetzbuch.
Das Wahlrecht und die Wahlordnung in ihrer aktuellen Form wurden durch ein Doliszit vom 23.04.2008 beschlossen. Link zum Doliszit
Diese Regeulung hat damit die alten Fassungen Wahlrecht und Wahlordnung abgelöst.
Das Präferenzwahlsystem soll dazu dienen, den Wählerwillen besser zu verwirklichen und zugleich wird dadurch auf den früher bei dol2day fast immer erforderlichen zweiten Wahlgang verzichtet. Doch trotz des Verzichts auf eine etwaige Stichwahl ist das Präferenzwahlsystem demokratischer, denn es berücksichtigt den Wählerwillen mehr als das bisherige System einer relativen Mehrheit mit einer anschließenden Stichwahl.
Leitfaden Wahlen
A) Wahlrecht
1) Aktives Wahlrecht (Wer darf wählen)
Bei den Kanzlerwahlen kann jeder Doler teilnehmen, der folgende Bedingungen erfüllt:
- gültige Email-Adresse
- Zwei Wochen seit Anmeldung
- 2.500 Bimbes
- 300 Online-Minuten seit der Anmeldung
2) Passives Wahlrecht (Wer darf sich zur Wahl stellen)
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
- zwei Monate dol-Zugehörigkeit
- 5.000 Bimbes
- 300 Online-Minuten seit der Anmeldung.
ENTWEDER : Bei einem Parteimitglied: Unterstützung durch die eigene Partei
ODER : Bei einem parteilosen Kandidaten: Unterstützung durch mindestens eine Partei
Jede Partei kann nur eine einzige Kanzlerkandidatur unterstützen.
Der Stichtag für die Anmeldung der Kanzlerkandidaturen ist der 20. des Vormonats der betreffenden Wahl. An diesem Tag überprüft die Redaktion, ob die Kandidaturen allen Regeln entsprechen.
B) Wahlordnung (Wie wird gewählt)
Auf dem Wahlzettel steht der Name des Kanzlerkandidaten und der Name seines Vizekanzlers.
1) Stimmabgabe:
Die Kanzler-Wahlen bei Dol erfolgen nach dem Präferenz-Wahl-System. Du gibst also keine Stimme, sondern deine Präferenzliste ab. Natürlich musst Du nicht wählen, Du kannst Dich auch enthalten. Dann fließt Deine Stimme zwar nicht in die Kanzlerwahl ein, wird aber dennoch statistisch erfasst. Wenn Du Dich dazu entscheidest, Deine Präferenzen zu verteilen, erstellst Du eine Liste mit Deinen Präferenzen, welche im Minimalfall einen Kandidaten, im Maximalfall alle Kandidaten in der Reihe Deiner Präferenzen umfasst, wobei Du dem Ersten den Vorzug vor dem Zweiten und dem Zweiten vor dem Dritten gibst usw. Oft haben Zweit- und Drittpräferenzen bei Kanzlerwahlen den Ausschlag gegeben.
2) Stimmauswertung:
Ziel bei der Wahl ist es, die absolute Mehrheit in einem Wahlgang zu erreichen. Sobald ein Kandidat diese absolute Mehrheit erreicht, hat er die Wahl gewonnen und ist gewählter Internetkanzler. Sollte sich in einem Wahlgang keine absolute Mehrheit für einen Kandidaten ergeben, scheidet der Kandidat mit den wenigsten Stimmen aus, was bedeutet, dass er alle seine Erst- sowie nachgeordneten Präferenzen verliert. Scheidet Dein Kandidat aus geht Deine Präferenz an Deine "zweite Wahl" über und die Mehrheitsverhältnisse werden neu berechnet. Scheidet dieser Kandidat ebenfalls aus, geht Deine Präferenz an Deine "dritte Wahl" usw. Wenn Deine tiefste Präferenz ausgeschieden ist, ist Deine Stimme verloren.
3) Gleichstand bei Kandidaten
Sollte es bei den schwächsten Kandidaten einen Gleichstand bei den Präferenzen geben, werden alle abgegebenen Stimmen daraufhin untersucht, welcher Kandidat nach der Sortierung bevorzugt ist (Condorcet-Verfahren). Der von der Minderheit bevorzugte Kandidat scheidet aus. Gibt es wiederum einen Gleichstand, entscheidet die Anzahl der Erstpräferenzen. Ist diese Zahl wiederum gleich, entscheidet die Redaktion per virtuellem Münzwurf.
Inkraft getreten: 31.10.2012 (Doliszit)