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Aktuelle Version vom 5. Dezember 2013, 12:38 Uhr
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Der Leitfaden Doliszit ist das Regelwerk, das bei der Durchführung von Dolisziten beachtet werden muss. Er ist Teil des dol2day-Gesetzbuches.
Die Doliszitordnung in ihrer aktuellen Form wurde durch ein Doliszit vom 08.11.2013 beschlossen. Link zum Doliszit
Inhaltsverzeichnis
A) Was ist ein Doliszit?
Der Begriff Doliszit ist an dem des Plebiszits angelegt, es handelt sich hierbei also um eine Volksabstimmung bei dol2day.
Doliszite können von der Regierung oder auch der Redaktion in der Kategorie "Doliszite" gestellt werden. Wenn Du kein Mitglied dieser Gruppe bist und trotzdem eine gute Idee hast, ist es Dir dennoch möglich, ein Doliszit zu initiieren. Weitere Informationen zu so genannten Basisdolisziten findest Du in Abschnitt B).
Folgende Projekte sind über ein Doliszit nicht erreichbar, weil sie jeweils eigenen Prozeduren unterliegen: offizielle Stellungsnahmen der Community zu einem politischen Thema (siehe Leitfaden Meinungsdoliszite) Misstrauensvotum gegen den Kanzler (siehe Leitfaden Regierung) Daneben gibt es auch unverbindliche Mitgliederbefragungen, die ebenfalls von der Regierung oder Redaktion mit offener Fragestellung gestartet werden können.
Der Inhalt eines Doliszits muss mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar sein und darf selbstredend nicht gegen deutsche Gesetze oder gegen die Doliquette verstoßen.
Zur Teilnahme an Doliszitabstimmungen ist das aktive Wahlrecht erforderlich.
B) Wie wird ein Doliszit initiiert?
1) Regierungsdoliszit
Die Regierung kann jederzeit beschließen, ein Doliszit durchzuführen. Dies kann nur durch die Redaktion gestoppt werden, die ein Vetorecht gegenüber jedem Doliszitantrag hat, ganz gleich, wer ihn eingebracht hat.
2) Basisdoliszit
Aber auch andere Gruppen als die Regierung können ein Doliszit beantragen. Wenn du also eine interessante Idee hast, aber nicht zur Regierung oder Redaktion gehörst, kannst du ein Doliszit initiieren - entweder mit Hilfe einer Unterstützergruppe oder in einem Parteienbündnis.
Ein Basisdoliszit wird in einer dafür gegründeten Initiative ausgearbeitet und letztlich beantragt. Bevor Du diese Initiative gründest, solltest Du Deine Idee der Redaktion vorlegen, denn nicht alles, was sich positiv für dol2day anhört, ist auch technisch umsetzbar.
Die Anforderungen
Je nachdem, ob ein Basisdoliszit durch eine Gruppe von Unterstützern oder durch Parteien beantragt werden soll, gelten bestimmte Mindestanforderungen:
- Deine Unterstützergruppe muss ausreichend stark sein, nämlich 10% der Teilnehmerzahl der letzten Kanzlerwahl. Bei der Berechnung der Gruppenstärke werden dann auch nur jene Doler gezählt, die tatsächlich im Moment des Doliszitantrags wahlberechtigt sind.
- Ein Parteienbündnis, das sich zwecks Durchführung eines Basisdoliszits zusammenfindet, muss aus mindestens drei verschiedenen Parteien bestehen, die zum Zeitpunkt des Doliszitantrags allesamt die Bedingungen der Parteienrichtlinie erfüllen.
Der Antrag
Um ein Basisdoliszit zu beantragen, ist in der Initiative eine offene Abstimmung über den konkreten, ausformulierten Doliszitvorschlag einzuleiten. Die Anforderungen an einen gültigen Doliszitantrag sind erfüllt, sobald:
- (im Fall einer Unterstützergruppe:) die notwendige Unterstützerzahl für den Doliszitvorschlag abgestimmt hat.
- (im Fall eines Parteienbündnisses:) aus jeder teilnehmenden Partei mindestens zwei Mitglieder, darunter jeweils mindestens ein zum Vorstand/Parteirat/Admin gewähltes, für den Doliszitvorschlag abgestimmt haben.
Sind die Anforderungen erfüllt, kannst Du das Basisdoliszit mit Verweis auf die stattgefundene Abstimmung offiziell bei der Redaktion beantragen.
C) Ablauf
Die Organisation, also der Versand von Rundmails und das Starten von Abstimmungen, obliegt im Fall eines Regierungsdoliszits der Regierung, andernfalls der Redaktion.
Diskussion und erste Rundmail
Der eigentliche Ablauf des Doliszits beginnt mit einer Diskussion, die von den Initiatoren auf eine Dauer zwischen 3 und 14 Tagen anzulegen ist. Sie findet in einem gesonderten, hervorgehobenen Thread im zentralen Forum statt.
Auf die Diskussion wird mit einer Rundmail hingewiesen. Diese enthält:
- den kompletten Doliszittext
- einen Link zur Diskussion sowie
- die Termine der Diskussion und der anschließenden Abstimmung.
Handelt es sich um ein Basisdoliszit, so räumt die Regierung den Initiatoren zudem die Möglichkeit ein, in dieser Rundmail für ihren Vorschlag zu werben.
Sollte der Doliszittext bis 3 Tage vor Ende der Diskussion geändert werden, so bleibt der ursprüngliche Zeitrahmen bestehen. Wird er zu einem späteren Zeitpunkt geändert, so verlängert sich die Diskussion automatisch um 2 Tage. In beiden Fällen wird gemäß obigen Anforderungen eine erneute Rundmail mit dem neuen Doliszittext ausgesandt. Basisdoliszittexte können nicht geändert werden. Sie müssen gegebenenfalls durch eine neue Unterstützersammlung neu eingereicht werden.
Abstimmung und zweite Rundmail
Auf den Start des Doliszits wird durch eine erneute, obigen Anforderungen entsprechende und einen Link zur Doliszitabstimmung enthaltende Rundmail abermals explizit hingewiesen. Im Hintergrund der Fragestellung sind der vollständige Doliszittext sowie ein Link auf die stattgefundene Diskussion aufzuführen.
Die beiden Antwortmöglichkeiten lauten:
- "Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu"
- "Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab"
Das Doliszit dauert 7 Tage und ist angenommen, wenn die Mehrheit der Doliszitteilnehmer für den Antrag gestimmt hat. Ansonsten gilt der Vorschlag als abgewiesen.
Abschließende Rundmail und Folgen
Das Abstimmungsergebnis wird der Community ebenfalls per Rundmail zur Kenntnis gebracht.
Sollte der Vorschlag angenommen werden, ist er mit Abschluss der Abstimmung gültig. Sollte dieser technische Änderungen von dol2day vorsehen, ist der Vorschlag erst dann gültig, wenn die technische Umsetzung erfolgt ist.
Änderungen/Zusätze
- Doliszit vom 6.08.2002, Kanzlerin JuliaCure
- Geändert per Doliszit vom 3.11.2003, Kanzler Fifi
- Ergänzt durch die Redaktion am 20.11.2003
- Geändert per Doliszit vom 24.12.2003, Kanzler marillion
- Vollständig geändert per Doliszit vom 23.04.2008, Kanzlerin Leguan
- Grundlegend überarbeitet per Doliszit vom 08.11.2013, Kanzler Cyriakus
siehe auch: Doliszitordnung (alte Fassung)
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