Regierung - Rücktritt - Misstrauensvotum: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Dolex
Wechseln zu: Navigation, Suche
(kein Unterschied)

Version vom 11. Oktober 2008, 22:50 Uhr

Kopiervorlage: [b][dolex]Regierung - Rücktritt - Misstrauensvotum[/dolex][/b]
mit diesem Textfragment kannst Du in Dol eine direkte Verknüpfung zu diesem Artikel erzeugen


Das Regelungen zu Regierung - Rücktritt - Misstrauensvotum legen fest, was eine Regierung ist, welche Rechte und welche Pflichten sie hat und wie sie aus dem Amt scheiden kann. Diese Regelung ist Bestandteil des dol2day-Gesetzbuches.

Diese Regelungen in ihrer aktuellen Form wurden durch ein Doliszit vom 23.04.2008 beschlossen. Link zum Doliszit

Zur Regierung

Was ist die Regierung

Die Internetregierung besteht aus dem gewählten Kanzler-Vizekanzler-Gespann und deren Team. Der Vizekanzler ist das Mitglied der Regierung, welches mit dem Kanzler die Moderatoren-Rechte innehat und mit dem Kanzler auf dem Wahlzettel stand. Es ist dem Kanzler selbst überlassen, wen er in sein Team aufnimmt und welche Ämter er vergibt. Der überwiegende Teil der Kanzler/Regierungen haben ein relativ einheitliches Vorgehen in der Strukturierung ihres Teams, mit den Bereichen Interna, Justiz und RL-Marketing.

Grundsätzliche Rechte der Internetregierung

Neben der eigentlichen Regierungsbildung sind der Kanzler und seine Vertreter

  • Administrator in den Regierungsforen (Kanzleramtsforum ggf. andere offene Foren, Kanzleramt, wo sie die Aufgabe haben, für Ordnung zu sorgen, was bedeutet, dass Threads und Beiträge verschoben oder gelöscht werden können,
  • und haben Zugang zum Account @Info, mit dem Doliszite gestellt werden können,
  • der Kanzler und sein Vize haben Moderatoren-Rechte und können Umfragen und Diskussionsbeiträge unsichtbar machen,
  • und haben Zugang zur Community-Rundmailfunktion, was bedeutet, dass Rundmails können an die gesamte Community geschickt werden können

Welchen Auftrag hat die Regierung?

Die Regierung hat den Auftrag, innovativer Motor der Community zu sein und aktiv an der Entwicklung von Projekten (der Verbesserung von dol2day) und deren Fertigstellung zu arbeiten. Deswegen legen die Kanzlerkandidaten meist ein Wahlprogramm vor, welches sie in ihrer Amtszeit umsetzen möchten.

Außerdem hat die Regierung zu einem gewissen Teil auch dafür zu sorgen, dass sich das Klima in dol2day nicht drastisch verschlechtert. Auch wird von der Regierung erwartet, sich verstärkt für die Erhaltung von dol2day einzusetzen (Werben von Neumitgliedern, Suche nach Sponsoren, forcierte Öffentlichkeitsarbeit...). Der Kontakt zwischen Regierung und Community spielt sich in dafür eingerichteten Kommunikationsforen ab.


Wie der Kanzler sein Amt verliert

Ende der Legislaturperiode

Der Kanzler kann sein Amt auf dreierlei Arten verlieren. Normalerweise verliert er sein Amt, wenn seine Legislaturperiode endet und er entweder nicht mehr antritt oder bei der dann anstehenden Wahl geschlagen wird.

Rücktritt

Der Kanzler kann jederzeit freiwillig zurücktreten. In diesem Fall übernimmt der Vizekanzler die Aufgabe des Kanzlers. Der neue Kanzler ernennt seinerseits einen Vizekanzler, der Moderatoren-Rechte erhält. Tritt der neue Kanzler seinerseits zurück, kommt es zu vorgezogenen Neuwahlen. Sollte der Kanzler im Eindruck eines laufenden Misstrauensvotums zurücktreten, übernimmt der Vize nicht die Aufgabe des Kanzlers. Dann kommt es zu vorgezogenen Neuwahlen.

Falls der Vizekanzler dieses Amt nicht wahrnehmen kann oder will, legt die Redaktion mit der Rest-Regierung einen Termin für Neuwahlen fest.

Das Mistrauensvotum

1. Phase: Die Beantragung der offiziellen Misstrauensvotums-Initiative

Sind die Doler mit der Arbeit des derzeitigen Kanzlers massiv unzufrieden, können sie unter bestimmten Vorraussetzungen ein Amtsenthebungsverfahren, das Misstrauensvotum, starten.

Die Einleitung eines solchen findet in zwei Phasen statt. In der ersten Phase müssen die Hälfte der zur letzten Wahl teilnahmeberechtigten Parteien, vertreten durch ihre Vorstände und Administratoren, eine offizielle Ini für ein Mistrauensvotum beantragen. Die Initiative Volk wird dabei wie eine Partei behandelt.

Wenn die Redaktion dem zustimmt, wird eine Community-Rundmail gestartet und ein Link von der Startseite auf die offizielle Misstrauens-Initiative eingerichtet. Damit leitet die Redaktion die zweite Phase der Prozedur ein.

Die Gestaltung der Rundmail

Der Rundmailtext muss einen Verweis auf die offizielle Misstrauensinitiative und den vollständigen Regeltext bezüglich des Misstrauensvotums enthalten.

2. Phase: Die Sammlung der notwendigen Unterstützer

Wenn Du dem Mistrauensantrag zustimmen möchtest, musst Du dies durch den Eintritt in die offizielle Misstrauens-Initiative kundtun. Wenn 30% aller zum Zeitpunkt der letzten Wahl teilnahmeberechtigten Doler die Initiative betreten haben, gilt der Antrag auf Durchführung eines Mistrauensvotums als angenommen. Dazu haben die Doler höchstens 10 Tage Zeit. In diese Initiative wird automatisch jeder Doler eingelassen, ein Austritt ist hingegen nicht möglich. Überlege Dir also gut, ob Du eintreten möchtest oder nicht, denn die Entscheidung lässt sich nicht mehr rückgängig machen.

Der Kanzler hat dann 3 Tage Zeit, um der Redaktion bekannt zu geben, ob er sich dem Mistrauensvotum stellt oder ob er zurücktritt. Sollte der Kanzler entscheiden, sich dem Mistrauensvotum nicht zu stellen, kommt es innerhalb der nächsten 3 Wochen zu regulären, vorgezogenen Neuwahlen.

Die eigentliche Durchführung des Misstrauensvotums beginnt im Regelfall 7 Tage nach dem Erreichen der notwendigen Unterstützerzahl. Die Regeln für das Mistrauensvotum sind identisch mit denen der letzten Kanzlerwahl, die einzige Ausnahme ist, dass der Kanzler als Kandidat gesetzt ist und kein Unterstützerbündnis braucht.

Wird der Kanzler in seinem Amt bestätigt, setzt er seine Tätigkeit bis zum Ende der Legislaturperiode fort. Gewinnt ein anderer Kandidat, übernimmt dieser das Amt des Kanzlers bis zur nächsten regulären Wahl.

Fristen und Bedingungen

Es kann nur ein Misstrauensvotum pro Wahlperiode stattfinden. Sollte die Redaktion einen Antrag auf Gründung einer Unterstützer-Initiative abgelehnt haben, sind weitere Anträge auf Gründer einer Misstrauensinitiative zulässig.

Ein Misstrauensvotum kann frühestens 4 Wochen nach der Amtsübernahme und spätestens 6 Wochen vor der nächsten Wahl eingeleitet werden.

Ein Misstrauensvotum muss spätestens 3 Tage vor seinem Start durch die Redaktion per Rundmail angekündigt werden.

Sobald die die notwendige Unterstützerzahl in der Misstrauensinitiative vorhanden ist, darf die amtierende Regierung keine Doliszite mehr stellen. Basisdoliszite und Mitgliederbefragungen sind auch weiterhin zulässig.


Dol-Gesetzbuch
Doliquette | Leitfaden Bimbesökonomie | Leitfaden Doliszite | Leitfaden Regierung | Leitfaden Wahlen | Mitgliedskonto/Account | Moderatoren und Initiativen | Parteienrichtlinie | Schiedsgericht