Wahlrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 12. Oktober 2008, 14:44 Uhr
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Das Wahlrecht in seiner aktuellen Form wurde durch ein Doliszit vom 23.04.2008 beschlossen. Link zum Doliszit
Du findest die aktuelle Fassung unter: Wahlen.
Das Regelungen zum Wahlrecht bei den Kanzlerwahlen legten fest, wer bei den Wahlen zum Internetkanzler gewählt werden darf, und wer sich zur Wahl stellen darf.
alte Fassung (gültig bis 23.04.2008)
Aktives Wahlrecht
Bei den Kanzlerwahlen kann jeder Doler teilnehmen, der folgende Bedingungen erfüllt: gültige RL-Daten im Profil (insbesondere Telefonnummer) ein Monat dol-Zugehörigkeit 20.000 Bimbes 300 Online-Minuten seit der Anmeldung.
Passives Wahlrecht
(1) Wer selber ins Kanzleramt einziehen möchte, muß folgende Bedingungen erfüllen zwei Monate dol-Zugehörigkeit 50.000 Bimbes bei der Kandidatur eines Parteimitgliedes: Unterstützung durch die eigene Partei oder bei der Kandidatur eines parteilosen dol2day-Mitglieds: Unterstützung durch mindestens eine Partei die unterstützende Partei / das unterstützende Bündnis muß mindestens 50 aktive Mitglieder vorweisen
(2) Pro Partei / Bündnis kann nur eine Kanzlerkandidatur aufgestellt werden; eine Partei die in einem Bündnis mit einer gemeinsamen Kanzlerkandidatur vertreten ist, kann keine eigenständige Kanzlerkandidatur aufstellen. Die Kandidaturen haben am 20. des Monats, der der Wahl vorausgeht, der Redaktion gemeldet zu werden. Zu diesem Stichtag müssen auch die mindestens 50 aktiven Mitglieder der nominierenden Partei / des nominierenden Bündnisses vorgewiesen werden. Fristen berechnen sich nach §§ 187, 188 BGB. Als Bündnis gelten Koalitionen aus mehreren Parteien.