Statut der KP: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Dolex
Wechseln zu: Navigation, Suche
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 14. Juni 2010, 09:28 Uhr

Statut der Kommunistischen Partei (KP)

Präambel

Die Kommunistische Partei, im folgenden KP genannt, ist eine Ansammlung revolutionär orientierter Kommunisten, welche das Internet als wesentliches Informationsmedium des 21. Jahrhunderts begreifen. Als ihren wesentlichen Zweck betrachten sie die Propagierung der Idee des Kommunismus.

Die KP steht in der Tradition der Arbeiterbewegung und im Geist der wissenschaftlichen Weltanschauung der Arbeiterklasse, dem Marxismus-Leninismus.

Die KP ist weder nach eigener Auffassung noch nach den Gesetzen der BRD eine Partei. Wir unterliegen deshalb keinem Parteiengesetz. Die Bezeichnung „Partei“, die das Dol-System für uns bereithält, hat für uns lediglich aufgrund des technischen Charakters Bedeutung.

I. Mitglieder

I.1 Aufnahmen

Mitgliedsgesuche werden kollektiv innerhalb der KP beraten und kommen in Zweifelsfällen zur Abstimmung. Der Antragsteller sollte dementsprechend ein aussagefähiges Profil vorzuweisen haben, an welchem seine politischen Auffassungen zu erkennen sind.

I.2 Rechte und Pflichten

Jedes Mitglied beteiligt sich regelmäßig an Diskussionen und Umfragen sowie der internen Debatte. Dabei orientiert sich die KP am Arbeitsprinzip der Kollektivität, d.h. das alle Beratungen und Entscheidungen in der Gruppe ablaufen. Das geschlossene Auftreten nach außen ist dabei genauso selbstverständlich, wie die Kritik und Selbskritik ausschließlich nach innen.

I.3 Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluß oder Inaktivierung des Dolers.

Wer gegen das Statut verstößt, insbesondere die innerorganisatorische Demokratie nicht achtet bzw. die Organisationsdisziplin verletzt, seine Mitgliedschaft bzw. ihm übertragene Funktionen mißbraucht oder dem Ansehen der KP nach außen schadet, kann durch folgende Sanktionen zur Verantwortung gezogen werden:

  • a) Rüge
  • b) Ausschluß aus der Partei

Werden innerhalb eines Monats, zwei Rügen nacheinander ausgesprochen, kann dies die Einleitung eines Ausschlußverfahrens zur Folge haben. Ausschlüsse sind durch einen entsprechenden Forumsthread einzuleiten und kollektiv zu beraten. Dem Beklagten ist dabei ein uneingeschränktes Anwesenheitsrecht einzuräumen.

II. Abstimmungen

Jedes Mitglied darf an Abstimmungen teilnehmen oder diese einleiten. Abstimmungen laufen geheim ab und dauern in der Regel sieben Tage. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit begründet.

III. Politbüro

Das Politbüro verwaltet die KP technisch, ist inhaltlicher Impulsgeber und nimmt Repräsentanzfunktionen wahr. Es steht allen Mitgliedern frei, für bestimmte Aufgaben auch andere vorzuschlagen.

Das Politbüro besteht aus 1/10 der Gesamtmitgliederzahl am Wahltag, wenigstens jedoch drei. Es wird alle sechs Monate gewählt und besitzt alle Adminrechte.

Die Wahl des Politbüros erfolgt auf einer zentralen Liste. Wahlvorschläge werden ab sieben Tage vor der Wahl in einem Kandidatenfaden eingereicht. Aus den Vorschlägen ergibt sich eine Liste, deren Rangfolge von der Anzahl der Nominierungen bestimmt wird. Der abschließende Wahlaufruf enthält gemäß dieser Rangfolge die Kandidaten, jedoch nur die statuarisch zulässige Anzahl an Politbüromitgliedern. Der Wahlaufruf wird anschließend im Block abgestimmt.

IV. Schlussbestimmungen

Das Statut wurde von seinen Mitgliedern am 09.06.2010 beschlossen und tritt sofort in Kraft. Es kann nur geändert werden, wenn dafür bei einer Abstimmung eine 2/3-Mehrheit zustande kommt. Änderungen des Statuts bedürfen außerdem der vorherigen Ankündigung.

Hier nicht gesondert benannte Regelungen erfolgen in Übereinstimmung mit den dargelegten Grundsätzen.